Geistiges
Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am
2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen
aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine
Heilpraktikererlaubnis." (AZ 1BVR 784/03)
Energetische
Reinigung und Ritualarbeiten sind keine Therapie. Ich gebe keine
Heilversprechen und stelle keine Diagnosen, deshalb kann eine
Energetische Reinigung bzw. Ritual keinen Arzt, Heilpraktiker
oder Medikamente ersetzen.
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